Bestattung
Sterbende und Trauernde begleiten – das ist uns als Kirche und Gemeinde wichtig.
Nehmen Sie jederzeit mit uns Kontakt auf, wenn wir einem Menschen und seinen Angehörigen beim Sterben beistehen sollen. Wo es gewünscht wird, feiern wir gerne auch ein Hausabendmahl. Ist ein Mensch verstorben, so kann eine Aussegnung stattfinden, bevor der Leichnam vom Bestattungsinstitut abgeholt wird. Auch dazu können Sie uns jederzeit rufen. Sie können die Aussegnung aber auch mit Hilfe des Evangelischen Gesangbuchs alleine durchführen. Sie finden alles dazu nötige unter der Nummer 835, ab Seite 1431. Ein Termin für eine Trauerfeier wird normalerweise mit Hilfe des Bestattungsinstituts festgelegt, das alle nötigen Termin-Absprachen mit dem Friedhofsamt und dem zuständigen Pfarrer oder der zuständigen Pfarrerin trifft. Sie können sich aber daneben gerne auch direkt mit uns in Verbindung setzen. Die Einzelheiten für die Gestaltung der Trauerfeier werden dann in einem gemeinsamen Gespräch der Angehörigen mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer festgelegt. Bei einer Erdbestattung findet die Feier normalerweise zuerst in der Friedhofshalle statt, dann ziehen alle gemeinsam zum Grab, wo der Sarg beigesetzt wird. Statt in der Friedhofshalle kann die Feier auch in der Kirche beginnen. Ist eine Urnenbeisetzung geplant, so kann zuerst eine Feier mit dem Sarg in der Friedhofshalle oder der Kirche stattfinden, bevor der Tote verbrannt wird. In diesem Fall nehmen an einer späteren Urnenbeisetzung meist nur noch die engsten Angehörigen teil. Häufig findet die Feier aber auch erst statt, wenn der Tote bereits verbrannt wurde. Dann ist der Ablauf ähnlich wie bei einer Erdbestattung. Am Sonntag nach einer Bestattung nennen wir die Namen unserer verstorbenen Gemeindeglieder im Gottesdienst und beten für sie und ihre Angehörigen. Am Sonntag vor dem 1. Advent, dem Totensonntag, bzw. Ewigkeitssonntag, nennen wir noch einmal die Namen aller Gemeindeglieder, die im vergangenen Jahr verstorben sind. Wir zünden Kerzen für sie an. Normalerweise finden zudem am Ostermorgen und an Allerheiligen Feiern auf dem Friedhof St. Georgen statt.
Denn ich bin gewiss,
dass weder Tod noch Leben,
weder Engel noch Mächte noch Gewalten,
weder Gegenwärtiges noch Zukünftiges,
weder Hohes noch Tiefes
noch irgendeine andere Kreatur
uns scheiden kann von der Liebe Gottes,
die in Christus Jesus ist, unserm Herrn.(Römer 8,38-39)